Lexikon -Wartezeit für Versicherungsschutz bei Auslandseinsatz

Nach Ablauf eine bestimmten Frist (bspw. 12 Monate) ab Versicherungsbeginn gilt diese Einschränkung  der Leistungspflicht des Versicherers nicht im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei einer humanitären Hilfeleistung während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

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